Anmeldung
Wenn Sie aktuell bei uns in Beratung sind, können Sie Ihr Anliegen während eines normalen Beratungstermins besprechen.
Sie waren schon lange nicht mehr oder noch nie bei uns in der Beratung? Kein Problem. In beiden Fällen vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte beachten Sie: Oft sind mehrere Termine notwendig, um die Situation zu beurteilen. Bitte melden Sie sich deshalb frühzeitig an.
Wählen Sie Ihren Wunschtermin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe für die «Prüfung Fachstellenbestätigung Kita/Tagesfamilien». Dieser dauert ungefähr eine Stunde. Sie können sich auch telefonisch anmelden unter 031 552 16 16.
In folgenden Fällen können wir die Prüfung nicht vornehmen
- Ist Ihr Kind über fünf Jahre alt? Dann ist die Erziehungsberatung des Kantons Bern für die Prüfung zuständig.
- Werden Sie von einem Sozialdienst, einem regionalen Partner im Asylbereich oder der Erziehungsberatung begleitet? Dann sind diese Stellen für die Prüfung zuständig.
Wie läuft so eine Prüfung ab?
Um festzustellen, ob eine Fachstellenbestätigung möglich ist, muss die Beratungsperson Sie und Ihr Kind kennenlernen. Wir werden Ihnen Fragen zur sprachlichen, motorischen, kognitiven und sozio-emotionalen Entwicklung ihres Kindes sowie zu seinem sozialen Umfeld stellen.
Die Beratungsperson wird auch abklären, ob Sie bereits einen Gutschein erhalten haben, z. B. aufgrund von Arbeitstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche oder gesundheitlicher Situation. In diesen Fällen ist die Fachstellenbestätigung nicht erforderlich.
Kriterien
Für die Bestätigung des Förderbedarfs in der Sprachentwicklung (sprachliche Förderung)
- Möglich ab 2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten.
- Wenn die Förderung für eine gute Entwicklung der Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch notwendig ist.
- Damit die Sprachförderung wirklich möglich ist, muss das Betreuungspensum 40 % betragen (z. B. zwei ganze oder vier halbe Tage, weniger ist nicht möglich) und in einer Kita mit der Zielsprache oder in einer passenden Tagesfamilie stattfinden.
für die Bestätigung des Förderbedarfs in der motorischen, sozio-emotionalen oder kognitiven Entwicklung (soziale Förderung)
- Möglich ab Geburt bis nach dem Eintritt in den Kindergarten.
- Wenn die Förderung für eine gute Entwicklung (im motorischen, sozio-emotionalen oder kognitiven Bereich) notwendig ist und z.B. der Besuch einer Spielgruppe nicht ausreicht.
- Wenn das Kind bereits im Schulsystem ist, ist eine Fachstellenbestätigung möglich, wenn sie fachlich notwendig ist und es keine geeignete Tagesschule gibt.
- Je nach Förderbedarf liegt das Betreuungspensum zwischen 20 % bis 60 %.
Wie funktioniert das Gutscheinsystem im Allgemeinen?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons.
Die Informationsbroschüre für Eltern enthält die wichtigsten Informationen zu den Betreuungsgutscheinen im Kanton Bern.
Die Broschüre ist auch in einfacher Sprache erhältlich.